Praxisberatung , Ärzteberatung, Berlin, Potsdam, Osnabrück, München, Brandenburg, Bayern, Niedersachsen, BAFA, Förderung unternehmerischen Know-hows, Zuschuss zu den Beratungsosten, Beratungsförderung
Das Honorar für eine Praxisberatung
Nach einem persönlichen Vorgespräch erhalten Sie ein Honorarangebot entsprechend der individuellen Aufgabenstellung bzw. Praxisgröße. Das Honorar basiert in der Regel auf Tagessätzen. Bei überschaubaren Projekten können auch Pauschalhonorare vereinbart werden.
Zuschüsse bis 90%
Gemäß der Richtlinien des BMWi/BAFA-Programmes „Förderung unternehmerischen Know-hows“ erhalten Sie einen staatlichen Zuschuss zu den Beratungskosten in Höhe von 50% bzw. 80% (neue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig) – im Krisenfall sogar bis zu 90%.
BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen
Beispiel
Analyse einer Praxis für Allgemeinmedizin in Potsdam, Erstellung eines Stärken- und Schwächenprofils, Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Situation.
Honorar 2.000 € zzgl. MwSt., Zuschuss 1.600 €, tatsächlicher Eigenanteil (steuerlich absetzbar) 400 € zzgl. der Mehrwertsteuer auf das Gesamthonorar.